Betriebshelfer
Erste Hilfe
Betriebshelfer Ausbildung
In Betrieben und Dienststellen müssen nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mindestens 5% der Angestellten in Erster-Hilfe ausgebildet werden.
Zur Ausbildung des Betriebs-Ersthelfers ist der Besuch eines zweitägigen Betriebshelfer Kurses (BH) notwendig. Um aktuell geschult zu bleiben, ist alle zwei Jahre der Besuch eines eintägigen Betriebshelfer Trainings (BHT) notwendig.Für das Training muß bei Lehrgangsbeginn von dem angemeldeten Teilnehmer ein Nachweis (Bescheinigung) über den Erste-Hilfe-Lehrgang oder das Training vorgelegt werden, da sonst eine Teilnahme am Erste-Hilfe-Training aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Ansprechpartner
Herr von Baudissin
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